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Badeverordnung für die Donau

 

 

Auf Grund der bevorstehenden Badesaison weist das Wasser- und Schifffahrtsamt Regensburg zum Schutz von Schwimmern oder Badenden auf die an der Donau geltende Badeverordnung hin. Darin ist das Baden in der Bundeswasserstraße Donau geregelt. Diese beginnt in Kelheim oberhalb der Mündung des alten Ludwig- Donau-Main-Kanals bei Donau- km 2 414,700 und endet unterhalb der Schleuse Jochenstein an der Mündung des Dandlbachs bei Donau- km 2 202,750 an der Grenze zu Österreich.
 
In § 2 und § 3 dieser Verordnung wird Folgendes geregelt:
 
 

§ 2

Das Baden und Schwimmen ist verboten.

1. auf der ganzen Breite der Donau

a)von 100 m oberhalb bis 100 m unterhalb von Wehr- und Schleusenanlagen einschließlich

Schleusenvorhäfen, Kraftwerksanlagen, Hafeneinfahrten und Brücken,

b)von 50 m oberhalb bis 50 m unterhalb von Sperrtonnen, Schiffsliegeplätzen, Parallelhäfen, Umschlagstellen, Anlegestellen, Schiffswerften und Fähranlagen,

2. in den bundeseigenen Schutzhäfen und Bauhäfen

c)im Umkreis von 100 m in der Wasserstraße eingesetzten schwimmenden Geräten

d)im Umkreis von 10 m Pegeln und sonstigen gewässerkundlichen Einrichtungen

§ 3

Badende und Schwimmende haben sich so zu verhalten, dass in Fahrt befindliche Fahrzeuge nicht ihren Kurs ändern oder ihre Geschwindigkeit herabsetzen müssen; insbesondere ist es verboten,

1. näher als 300 m vor in Fahrt befindlichen Fahrzeugen und Schwimmkörpern zu schwimmen,

2. näher als 30 m an vorüberfahrende Fahrzeuge und Schwimmkörper oder an Stränge von Schleppverbänden heranzuschwimmen,

3. in ausgewiesenen Strecken für Wasserski oder Wassermotorräder in einem Abstand von mehr als 10 m vom jeweiligen Ufer zu schwimmen oder zu baden.

 Die Verbote der Nummern 1 und 2 gelten nicht gegenüber Kleinfahrzeugen ohne eigene Triebkraft.

Weitere Informationen befinden sich auch auf der Seite (www.umweltministerium.bayern.de) des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen unter Themen/Natur/Freizeit/ Rechtliche Hinweise zum Bad und Schwimmen.

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