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Verwaltungsgemeinschaft Rain
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Änderung im Melderecht – Neues Bundesmeldegesetz tritt zum 01.11.2015 in Kraft

Zum 1. November 2015 tritt ein bundesweit einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft, das die 16 Landesmeldegesetze ablöst.

Die wichtigsten Neuerungen ab dem 01.11.2015:

- bei der An-, Um- und Abmeldung ist eine schriftliche Bestätigung vom Meldepflichtigen vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt

>>> Formular zur Bestätigung des Wohnungsgebers <<<

- Meldepflicht bei Bezug einer Wohnung: 2 Wochen

- bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht

- bei einem Wegzug in das Ausland besteht Abmeldepflicht (Meldefrist 2 Wochen),

sowie die Angabe der Adresse im Ausland ist notwendig

- eine vorzeitige Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Wegzug in das Ausland möglich

- wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu 3 Monate ohne Anmeldung in einer Wohnung leben (z.B. Besuche aus dem Ausland, Saisonarbeiter)

- wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu 6 Monate ohne Anmeldung in einer weiteren Wohnung im Inland leben

Bei Fragen zum neuen Bundesmeldegesetz steht das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Rain gerne unter der Telefonnummer 09429/ 9401-11 und 9401-14 zur Verfügung.